Keine Erbschaftsteuer auf Wertzuwachs durch Sanierung des Erben- Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wie viel Erbschaftsteuer wird fällig, wenn jemand ein Haus auf eigene Kosten saniert, bevor er es erbt?
Ein 1987 verstorbener Mann vererbte seiner Frau einen Bauernhof. Nachdem auch die Frau starb, fiel der Hof im Jahr 2000 an den Neffen. Weil dieser wusste, dass er das Gut einmal erben würde, sanierte er die Gebäude ab dem Jahr 1991 auf eigene Kosten. Als der Erbfall schließlich eintrat, verlangte das Finanzamt von dem Mann Erbschaftsteuer für den Wert des von ihm sanierten Hofes – zu Unrecht!
Laut BFH darf der Wertzuwachs dem Erben steuerlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden (BFH; 01.07.2008; Az. II R 38/07)