Wertzuwachs

Keine Erbschaftsteuer auf Wertzuwachs durch Sanierung des Erben- Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Wie viel Erbschaftsteuer wird fällig, wenn jemand ein Haus auf eigene Kosten saniert, bevor er es erbt?

Ein 1987 verstorbener Mann vererbte seiner Frau einen Bauernhof. Nachdem auch die Frau starb, fiel der Hof im Jahr 2000 an den Neffen. Weil dieser wusste, dass er das Gut einmal erben würde, sanierte er die Gebäude ab dem Jahr 1991 auf eigene Kosten. Als der Erbfall schließlich eintrat, verlangte das Finanzamt von dem Mann Erbschaftsteuer für den Wert des von ihm sanierten Hofes – zu Unrecht!

Laut BFH  darf der Wertzuwachs dem Erben steuerlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden (BFH; 01.07.2008; Az. II R 38/07)

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren