Haftung des Testamentsvollstrecker ausschließen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Können die Erben die Haftung des Testamentsvollstrecker ausschließen?
Ja, das ist möglich. Allerdings haftet der Testamentsvollstrecker immer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen.