Erbengemeinschaft: Können wir das Haus in Wohnungen aufteilen?

Als Erbengemeinschaft das Haus in Wohnungen aufteilen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Baden-Württemberg

Können wir als Erbengemeinschaft das Haus in Wohnungen aufteilen?

Frage:

Wir sind drei Kinder und haben ein Haus geerbt. Jetzt wollen wir das Haus in zwei Wohnungen aufteilen. Eine für unseren Bruder und die zweite, doppelt so große, für uns zwei Schwestern. Geht das?

Antwort:

Das geht nur, wenn sie Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsrecht bilden. Das geht, wenn sie einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei einem Architekten bzw. dem Landratsamt in Auftrag geben. Dann können sie als Erbengemeinschaft einen Teilungsplan zwei Eigentumswohnungen bilden. Im Wege der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden dann die große Eigentumswohnung auf ihren Bruder als Alleineigentümer und die größere Wohnung auf Sie und ihre Schwester als je hälftige Miteigentümer übertragen.

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