🏠 Haus geerbt – und jetzt aufteilen?
Als Erbengemeinschaft das Haus in Wohnungen aufteilen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Baden-Württemberg
❓ Die Frage:
Wir sind drei Geschwister und haben gemeinsam ein Haus geerbt.
Jetzt möchten wir es aufteilen:
– eine Wohnung für unseren Bruder
– die größere Wohnung für uns zwei SchwesternGeht das so einfach?
✅ Die Antwort:
Ja, das geht – aber nur über das Wohnungseigentumsrecht!
Wenn Sie ein Haus innerhalb einer Erbengemeinschaft in einzelne Wohnungen aufteilen möchten, brauchen Sie:
📝 Was Sie benötigen:
-
Einen Aufteilungsplan
– dieser wird von einem Architekten erstellt. -
Eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung
– diese erhalten Sie beim Landratsamt oder der Baurechtsbehörde.
Damit können Sie das Haus in zwei rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen umwandeln.
🔄 Wie funktioniert die Aufteilung?
-
Sie bilden im Rahmen der Erbengemeinschaft zwei Eigentumswohnungen.
-
Im Auseinandersetzungsvertrag der Erbengemeinschaft:
-
erhält Ihr Bruder die kleinere Wohnung als Alleineigentümer,
-
Sie und Ihre Schwester erhalten die größere Wohnung als jeweils hälftige Miteigentümerinnen.
-
⚖️ Wichtig:
Die Umwandlung muss notariell beurkundet und grundbuchlich vollzogen werden.
Erst danach sind rechtlich selbständige Eigentumswohnungen entstanden, die jeder Erbe „für sich“ nutzen oder verkaufen kann.
📞 Sie haben Fragen zur Erbengemeinschaft oder Hausaufteilung?
Wir beraten Sie klar, verständlich und mit jahrzehntelanger Erfahrung.
➡️ RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.
Villingen-Schwenningen · Konstanz · Rottweil · Radolfzell
📞 Tel. 07721 9930505