Spätestens alle fünf Jahre Testament überprüfen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Spätestens alle fünf Jahre Testament überprüfen

Was haben Testamente und Milch gemeinsam? Eine begrenzte Haltbarkeitsdauer. Oft werden Testamente errichtet, wenn ein Haus gebaut wurde oder Kinder kommen. Dann bleiben die Testamente oft Jahrzehnte liegen, ohne an veränderte Umstände angepasst zu werden. Wenn dann der Erblasser stirbt (was bei Männern heute mit rund 77 Jahren und bei Frauen mit rund 82 Jahren durchschnittlich der Fall ist), liegt eventuell ein Testament vor, dass überhaupt nicht mehr auf die inzwischen völlig veränderten Lebensumstände passt. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie das Testament alle fünf Jahre von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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