Spätestens alle fünf Jahre Testament überprüfen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Spätestens alle fünf Jahre Testament überprüfen
Was haben Testamente und Milch gemeinsam? Eine begrenzte Haltbarkeitsdauer. Oft werden Testamente errichtet, wenn ein Haus gebaut wurde oder Kinder kommen. Dann bleiben die Testamente oft Jahrzehnte liegen, ohne an veränderte Umstände angepasst zu werden. Wenn dann der Erblasser stirbt (was bei Männern heute mit rund 77 Jahren und bei Frauen mit rund 82 Jahren durchschnittlich der Fall ist), liegt eventuell ein Testament vor, dass überhaupt nicht mehr auf die inzwischen völlig veränderten Lebensumstände passt. Deshalb unser Tipp: Lassen Sie das Testament alle fünf Jahre von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen.