LG Heidelberg zu den Folgen der Pflegebedürftigkeit für das Wohnrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
LG Heidelberg zu den Folgen der Pflegebedürftigkeit für das Wohnrecht
Kann ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht infolge in der Person des Berechtigten liegender Gründe (hier: Pflegefall) nicht wahrgenommen werden, besteht weder ein Anspruch auf Geldersatz noch auf Gestattung der Vermietung. Umgekehrt erlischt das Wohnrecht nicht und es besteht kein schuldrechtlicher Anspruch auf Zustimmung zur Löschung.
Für Experten:
LG Heidelberg v. 12.11.2009 – 7 O 14/09 –
ZEV 2010, Heft 3, VIII