Was sind eigentlich „Erbordnungen“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was sind eigentlich „Erbordnungen“?
Ist kein Testament vorhanden wird der Erblasser nach dem Gesetz beerbt. Die gesetzliche Erbfolge geht dabei von einem Ehegattenerbrecht (meist 1/2 Anteil) und Erbordnungen aus. Die niedrigeren Erbordnungen sind mit dem Erblasser näher verwandt und schließen daher die entfernteren Verwandten (das sind die höheren Erbordnungen) von der Erbfolge aus.
Wenn ein Erbe erster Ordnung (Abkömmling des Erblassers, also i.d.R. Kind oder ersatzweise Kindeskind) vorhanden ist, kann ein Erbe zweiter Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers) nach dem Gesetz nicht Erbe des Erblassers werden.