Mindern Kosten für Testamentseröffnung und Erbschein den Pflichtteilsanspruch? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Mindern die Kosten für Testamentseröffnung und Erbschein den Pflichtteil?
Nein, denn Testamentseröffnung und Erbschein kommen alleine dem bzw. den Erben zugute, so dass auch alleine sie die Kosten zu tragen haben. Die Kosten für den Erbschein wären übrigens auch bei gesetzlicher Erbfolge angefallen.