Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben?
Es ist sicherlich sinnvoll im Testament mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Zwingend ist dies aber nicht. Es können sogar Testamente mit der Unterschrift „Euer Vater“ gültig sein, aber natürlich ist eine solche Unterschrift nicht empfehlenswert.
Tipp:
Wer unbedingt mit seiner schwungvollen, unleserlichen Unterschrift unterschreiben will, sollte einfach noch daneben gut lesbar mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.