Nachweis der Erbfolge bei auflösend bedingter Erbeinsetzung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nachweis der Erbfolge bei auflösend bedingter Erbeinsetzung
Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.
Für Experten:
OLG Köln vom 14.12.2009 – 2 Wx 59/09 –
ZEV 2010, 97