Was ist ein „testamentum mysticum“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Was ist ein „testamentum mysticum“?

Ein Testament, das auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt und den Inhalt dieses anderen Schriftstücks als Verfügung von Todes wegen anordnet. Hierbei ist zu unterscheiden:

  • Das Schriftstück, auf das im Testament verwiesen wird, ist zwar vom Erblasser ebenfalls selbst errichtet genügt aber nicht den Formvorschriften für ein Testament. Dann ist auf jeden Fall das in Bezug genommene Schriftstück und die darin enthaltenen Anordnungen formnichtig.
  • Das in Bezug genommene Schriftstück ist von einem anderen errichtet, z.B. A verfügt, dass das Einzeltestament des B auch als sein Testament gelten soll. Dann ist das Testament insoweit wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung nichtig.

    § 2064 BGB Persönliche Errichtung

    Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten. 

  • Das Schriftstück auf, das im Testament Bezug genommen.
    wird, ist selbst eine vom Erblasser selbst errichtete früher formwirksame Verfügung von Todes wegen. Dann sind die Verfügungen wirksam. 

 

 

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