Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts durch Kombination mehrerer Gutachten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts durch Kombination mehrerer Gutachten
1. Das Finanzgericht kann sich seine Überzeugung von einem niedrigeren gemeinen Wert des zu bewertenden Grundstücks auch dadurch bilden, das es aus mehreren vom Steuerpflichtigen vorgelegten Gutachten diejenigen Ansätze bezüglich derselben Bewertungsmethode übernimmt, die gemäß der WertV ermittelt und plausibel sind, und diese Ansätze – sofern möglich – zu einem Ganzen zusammenfügt.
2. Sollten die verbundenen Ansätze kein Ganzes ergeben, dürfen etwaige Lücken durch das Finanzgericht selbst nur geschlossen werden, wenn und soweit dies ohne Sachverständige im üblichen Rahmen einer Beweiswürdigung möglich ist.
Für Experten:
BFH v. 09.09.2009 – II B 69/09 –