Was ist ein „nasciturus“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist ein „nasciturus“?
„nasciturus“ ist Lateinisch und heißt zu deutsch „der noch geboren werdende“. Der Begriff bezeichnet die noch ungeborene Leibesfrucht, also das bereits gezeugte aber noch nicht geborene Kind.
Nasciturus kann erben
Existiert im Erbfall bereits ein nasciturus und kommt der nasciturus später als Kind lebend zur Welt, gilt er rückwirkend auf den Todesfall als gesetzlicher Erbe und somit bei Vorliegen eines Testaments als Pflichtteilsberechtigter. Die sog. „Nachgeburt“ ist auf jeden Fall berechtigt, das Testament nach § 2079 BGB wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten anzufechten. Die Anfechtung geht aber fehl, wenn der Erblasser die Verfügung von Todes wegen auch bei Kenntnis der Nachgeburt so getroffen hätte, wie sie errichtet worden ist.
Bei Totgeburt aber nicht
Kommt es zu einer Todgeburt oder sterben Mutter und nasciturus, ist der Erbanfall an den nasciturus nicht erfolgt.