Was ist eigentlich ein „nasciturus“ oder „Nachgeburt“?

Was ist ein „nasciturus“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist ein „nasciturus“?

„nasciturus“ ist Lateinisch und heißt zu deutsch „der noch geboren werdende“. Der Begriff bezeichnet die noch ungeborene Leibesfrucht, also das bereits gezeugte aber noch nicht geborene Kind.

Nasciturus kann erben

Existiert im Erbfall bereits ein nasciturus und kommt der nasciturus später als Kind lebend zur Welt, gilt er rückwirkend auf den Todesfall als gesetzlicher Erbe und somit bei Vorliegen eines Testaments als Pflichtteilsberechtigter. Die sog. „Nachgeburt“ ist auf jeden Fall berechtigt, das Testament nach § 2079 BGB wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten anzufechten. Die Anfechtung geht aber fehl, wenn der Erblasser die Verfügung von Todes wegen auch bei Kenntnis der Nachgeburt so getroffen hätte, wie sie errichtet worden ist.

Bei Totgeburt aber nicht

Kommt es zu einer Todgeburt oder sterben Mutter und nasciturus, ist der Erbanfall an den nasciturus nicht erfolgt.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren