Nottestamente: Letzte Hilfe im Erbrecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nottestamente: Letzte Hilfe im Erbrecht
Ein Nottestament ist eine besondere Testamentsform für Notfälle, z.B. bei Todesgefahr. Man unterscheidet
Untechnisch gesprochen ist auch dem Ehegatten ein Nottestament oft möglich. Wenn der Ehepartner krank ist, schreibt der gesunde Ehegatte einfach:
„Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein“
und der kranke Ehegatte, so er noch schreiben kann, unterschreibt genauso wie der gesunde Ehegatte. Dieses Testament verhindert die unselige Erbengemeinschaft mit den Kindern oder der Schwägerschaft.