Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherung zum Rückkaufswert

📈 Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen: Rückkaufswert ist entscheidend

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


🔎 Worum geht es?

Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigten spielen in der Pflichtteilsergänzung eine wichtige Rolle. Doch welcher Wert ist zu berücksichtigen?

Ein Überraschungsurteil des BGH vom 28. April 2010 (IV ZR 73/08) bringt Klarheit:

⚠️ Nicht entscheidend sind:

  • Die eingezahlten Prämien
  • Die ausgezahlte Versicherungssumme

Maßgeblich ist:

  • Der Rückkaufswert der Versicherung zum Todeszeitpunkt
  • Oder (falls höher): der Veräußerungswert

📊 Warum ist das wichtig?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass Pflichtteilsberechtigte durch Schenkungen leer ausgehen.

Wenn ein Erblasser in seiner Lebensversicherung einen Bezugsberechtigten einsetzt, gilt dieser als beschenkt – und die Police ist in die Pflichtteilsergänzung einzubeziehen.

✉️ Bisherige Praxis: Berücksichtigung der eingezahlten Prämien 🔒 Jetzt neu: Rückkaufswert oder Veräußerungswert ist anzusetzen


🔎 Praxisproblem: Was ist der Veräußerungswert?

  • Der Veräußerungswert ist nicht gesetzlich festgelegt
  • Pflichtteilsberechtigte setzen ihn gern hoch an
  • Erben versuchen, Abschläge durchzusetzen

⚠️ Ergebnis: Streit ist oft vorprogrammiert – und endet nicht selten vor Gericht


🔧 Gestaltungstipp vom Deutschen Forum für Erbrecht:

Pflichtteilsberechtigte sollten genau prüfen, ob der angegebene Rückkaufswert dem tatsächlichen Veräußerungswert entspricht.

💼 Bei größeren Lebensversicherungen lohnt sich oft ein Sachverständigengutachten!


🏛️ Hintergrundwissen: Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Der Pflichtteilsanspruch besteht aus:

  1. 💰 Pflichtteilsquote am realen Nachlass (Nachlass zum Todeszeitpunkt)
  2. 🪜 Pflichtteilsquote am fiktiven Nachlass (Schenkungen innerhalb von 10 Jahren)

Setzt der Erblasser einen Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung ein, gilt das als Schenkung

Früher:

  • Gerichte orientierten sich an den Prämienzahlungen
  • Im Insolvenzrecht zählte die Versicherungssumme

Jetzt:

  • Der BGH folgt keinem der bisherigen Wege – sondern dem Wert der Police am Todestag

🌐 Fazit:

Bei Lebensversicherungen zählt für die Pflichtteilsergänzung nicht die Versicherungssumme, sondern der Rückkaufswert oder der höhere Veräußerungswert.

🔹 Diese Entscheidung ändert die Praxis und führt zu neuem Streitpotenzial.

👉 Lassen Sie sich zu Ihrer konkreten Lebenssituation und Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig beraten!

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren