Was meint „Privatvermögen“ bei der Einkommensteuer? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was meint „Privatvermögen“ bei der Einkommensteuer?
Privatvermögen ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht.
Privatvermögen sind solche Gegenstände, die nur privaten Zwecken und weder unmittelbar noch mittelbar einem betrieblichen Zweck dienen.
Gegenstände des Privatvermögens werden im Rahmen der Einkunftsarten
- nicht selbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung und
- Sonstige Einkünfte
besteuert.