Rentenzahlung an Lebensgefährtin auf Grund Vermächtnisses nicht absetzbar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Rentenzahlung an Lebensgefährtin auf Grund Vermächtnisses nicht absetzbar
Rentenzahlungen, die ein nicht befreiter Vorerbe auf Grund eines Vermächtnisses an die Lebensgefährtin des Erblassers zahlt, führen weder zu Werbungskosten noch zu Sonderausgaben.
Für Experten:
FG Baden-Württemberg v. 26.05.2009 – 4 K 1445/07 –