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Muster einer Spezialvollmacht für die Vertretung bei einer österreichischen Verlassenschaftsabhandlung in Österreich. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Muster einer Spezialvollmacht für die Vertretung bei einer österreichischen Verlassenschaftsabhandlung in Österreich

SPEZIAL-VOLLMACHT
Ich,
Frau Hannelore Scholz, wohnhaft Hammerweg 1, in 22222 Zweierstadt, Deutschland
erteile hiermit
meinem Ehemann Heribert Scholz, wohnhaft Hammerweg 1, in 22222 Zweierstadt, Deutschland
in dem Verfahren zur Durchführung der
Verlassenschaftsabhandlung nach
Herrn Ernst Erblasser, geboren am 05.05.1933, verstorben am
03.03.2023, zuletzt wohnhaft gewesen in 1020 Wien, Schrotzbergstraße 111
223/23 d BG Wien
Vertretungsvollmacht.
Diese Vollmacht berechtigt zur vollständigen Erledigung der Verlassenschaftsangelegenheit, insbesondere:

  1. Zur Abgabe der bedingten oder unbedingten Erbantrittserklärung, zur
    Vertretung bei der Errichtung des Verlassenschaftsinventars, zur Erstattung
    und Unterfertigung der Vermögenserklärung und der Gebührenausweise,
    des Testamentserfüllungsausweises und aller sonstigen im Verfahren
    vorkommenden Ausweise, zur Einbringung von Anträgen aller Art in diesem
    Verfahren und zu Anträgen in einer allenfalls mit dieser Verlassenschaft im
    Zusammenhange stehenden Vormundschafts-, Pflegschafts- oder KuratelsAngelegenheit.
  2. Zur Ausschlagung der Erbschaft.
  3. Zur Vertretung allfälliger, mit dieser Verlassenschaft im Zusammenhang
    stehender Mietangelegenheiten, wie Kündigung, Entgegennahme von
    Kündigungen, Einwendungen gegen Kündigungen und Vertretung vor den
    im Mietengesetz vorgesehenen Behörden aller Art.
  4. Zur Antragstellung bei den Ämtern der öffentlichen Bücher, wie
    Handelsregister, Grundbuch, Landtafel usw. in diesem
    Verlassenschaftsverfahren.
  5. Zur Empfangnahme von gerichtlichen Beschlüssen und behördlichen
    Entscheidungen sowie zur Einbringung von ordentlichen und
    außerordentlichen Rechtsmitteln aller Art in diesem Verfahren.
  6. Zur Behebung von Geld, Geldeswert oder anderen beweglichen Sachen bei
    Gericht, Behörden, von was immer für Personen, zur Ausstellung von
    grundbücherlichen Löschungsquittungen und Erklärungen, alles in dem
    oben bezeichneten Verlassenschaftsverfahren.
  7. Zur Vertretung vor dem Nachlassgericht, sowie zu jeder in demselben
    Verlassenschaftsverfahren vor den Finanzbehörden und allen anderen
    Behörden des Staates, der Länder und Gemeinden notwendig gewordenen
    Vertretung.
    Diese Vollmacht kann im Ganzen oder auch nur teilweise jederzeit auf einen
    Dritten übertragen werden.

    Zweierstadt, am 03.05.2023

    Heribert Scholz, geb. am 6.6.1955
    (Unterschrift und Geburtsdatum

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