🏛️ Stufenklage des Erben: Ihr Recht auf Auskunft und Herausgabe sichern
Wenn sich jemand nach einem Todesfall zu Unrecht am Nachlass bedient oder Auskünfte verweigert, stehen dem Erben / Miterben starke gesetzliche Mittel zur Verfügung. Besonders wirkungsvoll: die sogenannte Stufenklage.
⚖️ Was ist eine Stufenklage im Erbrecht?
Die Stufenklage ist ein juristisches Instrument, das dem Erben hilft, Schritt für Schritt Auskunft, eidesstattliche Versicherung und schließlich Herausgabe von Erbschaftsgegenständen oder Geldbeträgen einzufordern.
Die drei Stufen im Überblick:
- 📋 Auskunft über den Nachlassbestand und Verbleib einzelner Gegenstände
- ✍️ Eidesstattliche Versicherung, dass die Auskünfte vollständig und richtig sind
- 💰 Leistung: Herausgabe der Erbschaftsgegenstände, Surrogate oder Geld
🧾 Typischer Fall: Wenn die Lebensgefährtin plötzlich Alleinerbin ist
Ein häufiger Fall: Der Erblasser lebte zuletzt mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen. Diese wird kurz vor dem Tod testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt – obwohl zuvor ein gemeinschaftliches Testament mit einem anderen Erben existierte, etwa dem Sohn aus erster Ehe.
Die Lebensgefährtin:
- lässt den Sohn nicht mehr ins Haus,
- tauscht das Türschloss aus,
- verkauft Haushaltsgegenstände, Motorrad oder Auto,
- vermietet die Wohnung.
In solchen Fällen hat der Sohn als vermeintlicher Alleinerbe ein Recht auf Auskunft und Herausgabe.
🔍 Welche Auskünfte kann der Erbe verlangen?
Die Beklagte (z. B. die Lebensgefährtin) muss:
- 📚 Ein geordnetes Bestandsverzeichnis des Nachlasses vorlegen
- 🔍 Alle Gegenstände benennen, die sie erhalten oder weitergegeben hat
- 📦 Über den Verbleib von verschwundenen Gegenständen informieren
- 💶 Erlöse, Käufe und Surrogate offenlegen, also z. B. was sie mit dem Erlös gemacht hat
- 🌾 Gezogene Nutzungen und Früchte (z. B. Mieteinnahmen) benennen
👩👩👦 Wer ist ein „Hausgenosse“ im Sinne des Gesetzes?
Nach § 2028 BGB ist auch der Hausgenosse zur Auskunft verpflichtet. Das kann sein:
- Lebensgefährten
- Mitbewohner
- Pflegekräfte
- Haushaltsangestellte
- in Einzelfällen sogar ein Untermieter
Voraussetzung: Sie hatten zur Zeit des Todes häusliche Nähe zum Erblasser und Einblick in den Nachlass.
🧾 Was verlangt die Klage konkret?
Der Kläger beantragt:
- Auskunft über den Nachlass
- Auskunft über eigene Nachlasshandlungen
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- Herausgabe oder Wertersatz aller Gegenstände oder Erlöse
🏁 Ziel: Zugang zum gesamten Nachlass – ohne Umwege
Das Ziel dieser Klageform ist es, dem Erben einen einheitlichen Zugriff auf den gesamten Nachlass zu verschaffen, ohne jeden Gegenstand einzeln einklagen zu müssen. Die sogenannte „Universalklage“ ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen – effizient und umfassend.
📘 Rechtliche Grundlage
Diese Rechte beruhen auf:
- § 2018 BGB – Erbschaftsanspruch
- § 2027 BGB – Auskunftsanspruch gegen Erbschaftsbesitzer
- § 2028 BGB – Auskunftspflicht des Hausgenossen
- § 260 BGB – Pflicht zur geordneten Aufstellung
- § 254 ZPO – Stufenklage
⏳ Verjährung: Wie lange können Sie Ansprüche geltend machen?
- Der Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB)!
- Einzelne andere Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren – hier ist Eile geboten.
📞 Wann sollten Sie handeln?
Wenn…
- ein Angehöriger zu Unrecht als Alleinerbe auftritt,
- Sie keinen Zugang zur Wohnung oder zu Bankunterlagen erhalten,
- Haushaltsgegenstände verschwinden,
- der wahre Nachlass im Dunkeln bleibt,
…dann lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Erbrechtsanwalt. Gerne unterstützen wir Sie.