Handschriftliches Testament kopieren und Kopie ändern? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Handschriftliches Testament kopieren und Kopie ändern?
Eine 76-Jährige hinterließ ein Millionenvermögen. Die Aufteilung regelte die Frau 2002 per Testament. Das Original übergab sie einem künftigen Erben, sie selbst behielt Kopien. Auf einer der Ablichtungen legte sie später handschriftlich, mit blauem Kugelschreiber, die Stellung der Erben neu fest. Die Änderungen versah sie jeweils mit Ort, Datum und Unterschrift. Laut dem Gericht ist die Einheit von Originalverfügung und ergänzter Fotokopie – sie trägt die Überschrift „(Testament)sänderung“ – ein formwirksames Testament.
Quelle: OLG München; 25,10.2005 (Az. 31 Wx 072/05)