Sind tausende von Patientenverfügungen ungültig? Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Villingen, Rottweil, Radolfzell, Konstanz.
Sind tausende von Patientenverfügungen ungültig?
Wer eine Patientenverfügung hat, sollte diese unbedingt überprüfen lassen. Sie ist nämlich unwirksam, wenn sie zu allgemein formuliert ist.
Die obersten Richter in Karlsruhe haben entschieden dass die zu allgemein gehaltene Verfügung
- „keine lebensverlängernden Maßnahmen ausführen“
die behandelnden Ärzte nicht bindet. Stattdessen müssten konkrete Maßnahmen, zum Beispiel
- „Ernährung per Magensonde“,
ausgeschlossen werden, wenn man sie nicht will.
Sie sollten daher auf folgende Punkte achten, damit Ihre Wünsche befolgt werden, wenn Sie selber nicht mehr gefragt werden können:
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr Ihre Wünsche äußern können. Dann haben sich Ihre Ärzte, Bevollmächtigter oder Betreuer an die Vorgaben der Patientenverfügung zu halten.
Maßnahmen festlegen
Wichtig ist, dass Sie in der Patientenverfügung genau bestimmen, was nicht gemacht werden darf. Sie können die künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Versuche der Wiederbelebung, künstliche Flüssigkeitszufuhr für die Ärzte bindend verbieten.
Patientenverfügung muss unterschrieben sein
Die Patientenverfügung muss schriftlich sein. Ob kopiert oder von Hand geschrieben ist egal. Sie muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Die Angabe von Ort und Zeit ist sinnvoll, aber für die Wirksamkeit der Patientenverfügung nicht notwendig. Eine korrekte Patientenverfügung finden Sie kostenlos auf www.ruby-erbrecht.de
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben muss Ihr Bevollmächtigter oder der vom Gericht eingesetzte Betreuer Ihren „mutmaßlichen Willen“ ermitteln. Das ist schwer. Er wird versuchen herauszufinden, ob Sie sich einmal zu lebensverlängernden Maßnahmen geäußert haben und welches ihre ethischen, religiösen oder persönlichen Wertvorstellungen sind. Kann Ihr „mutmaßlicher Wille“ nicht festgestellt werden, ist dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen. Dies bedeutet, dass auch bei schwersten Schädigungen alles getan wird, um Sie am Leben zu erhalten.
Vorsorgevollmacht bringt zusätzliche Sicherheit
Neben einer Patientenverfügung sollten Sie auch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Denn auch wenn die Patientenverfügung für Ärzte rechtlich bindend ist, ist dies in der Praxis oft reine Theorie. Ärzte nehmen Ihre Patientenverfügung zwar zur Kenntnis, ordnen aber trotzdem – aufgrund eigener Überlegungen – nicht selten Maßnahmen an, die der Patientenverfügung widersprechen.