Patientenverfügung: Was ist eine „infauste Prognose“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Patientenverfügung: Was ist eine „infauste Prognose“?
Infaust heißt zunächst einfach nur „ungünstig“. Der Begriff „infauste Prognose“ wird in der Medizin und in Patientenverfügungen verwendet, um einen schwerkranken Patienten zu beschreiben, der nach ärztlicher Erkenntnis in absehbarer Zeit sterben wird, weil die Krankheit weit fortgeschritten ist und die Schulmedizin nicht mehr helfen kann. Der Patient ist „austherapiert“).