Zinslose Darlehen können teuer werden

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Zinslose Darlehen können teuer werden – Fiskus unterstellt Zinseinkünfte

Im Erb- oder Schenkungsfall werden Kapitalforderungen und Schulden normalerweise mit dem vollen Nennwert angesetzt.

  • Nennwert ist der Betrag, den der Schuldner an den Gläubiger bei Fälligkeit zahlen muss. Vom Nennwert (genannter Betrag) zu unterscheiden ist der
  • Gegenwartswert (gegenwärtiger Wertbetrag).  
ZInsvorteil

Folgende Überlegung macht das deutlich: Wenn mir mein Vater 50.000 Euro leiht und ich muss sie erst bei seinem Todesfall an die Erben zurückzahlen, habe ich einen großen Zinsvorteil. Wenn der Vater noch 20 Jahre lebt, zahle ich in zwanzig Jahren 50.000 Euro zurück. Das entspricht aber nicht dem heutigen Gegenwartswert von 50.000 Euro. Ich könnte in der Gegenwart einen Betrag von z.B. 30.000 Euro anlegen und bis zum Tod des Vaters in zwanzig Jahren 20.000 Euro Zinsen erwirtschaften. Das Beispiel zeigt, dass ich nur einen Gegenwartswert von 30.000 Euro zurückzahlen würde. Das hat auch die Finanzverwaltung erkannt.

Das Finanzamt unterstellt bei zinslosen Forderungen oder Schulden, die länger als ein Jahr laufen einen Zinssatz von 5,5%. Liegt der Kapitalmarktzins niedriger und wird nachgewiesen ist der niedrigere Zinssatz anzuwenden. Die Juristen sprechen davon, dass der Schuldbetrag von 50.000 „abgezinst“ werden muss, um den Gegenwartswert zu erhalten.

Beispiel

Die Forderung beträgt 100.000 EUR, hat eine Laufzeit von zehn Jahren und ist in einem Betrag zu tilgen. Abgezinst wird nach folgender

Tabelle 1 zu § 12 Abs. 3 BewG
Anzahl der Jahre Vervielfältiger Anzahl der Jahre Vervielfältiger Anzahl der Jahre Vervielfältiger
1 0,948 36 0,146 71 0,022
2 0,898 37 0,138 72 0,021
3 0,852 38 0,131 73 0,020
4 0,807 39 0,124 74 0,019
5 0,765 40 0,117 75 0,018
6 0,725 41 0,111 76 0,017
7 0,687 42 0,106 77 0,016
8 0,652 43 0,100 78 0,015
9 0,618 44 0,095 79 0,015
10

0,585

45 0,090 80 0,014
11 0,555 46 0,085 81 0,013
12 0,526 47 0,081 82 0,012
13 0,499 48 0,077 83 0,012
14 0,473 49 0,073 84 0,011
15 0,448 50 0,069 85 0,011
16 0,425 51 0,065 86 0,010
17 0,402 52 0,062 87 0,009
18 0,381 53 0,059 88 0,009
19 0,362 54 0,056 89 0,009
20 0,343 55 0,053 90 0,008
21 0,325 56 0,050 91 0,008
22 0,308 57 0,047 92 0,007
23 0,292 58 0,045 93 0,007
24 0,277 59 0,042 94 0,007
25 0,262 60 0,040 95 0,006
26 0,249 61 0,038 96 0,006
27 0,236 62 0,036 97 0,006
28 0,223 63 0,034 98 0,005
29 0,212 64 0,032 99 0,005
30 0,201 65 0,031 100 0,005
31 0,190 66 0,029    
32 0,180 67 0,028    
33 0,171 68 0,026    
34 0,162 69 0,025    
35 0,154 70 0,024

Der Gegenwartswert beträgt also nur 58.500 Euro. Bei der Rückzahlung in zehn Jahren zahlt der Schuldner in Wahrheit nur 58.500 Euro plus 41.500 Euro Zinsen zurück. Das kann zu Zinseinkünften bei den Erben führen.

Zur Sterbetafel siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbetafel

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