Vermieter kann bei Tod des Mieters Nachlasspflegschaft beantragen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg, Deutschland. 

Vermieter kann bei Tod des Mieters Nachlasspflegschaft beantragen

Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.

OLG Hamm v. 22.06.2010
15 W 308/10
NJW-Spezial 2010, 584

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