Verwandtschaftsgrad erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Im wievielten Grad bin ich verwandt?
Der Verwandtschaftsgrad bezeichnet die Nähe der Verwandtschaft von Personen. Der Verwandtschaftsgrad kann für das Erbrecht Bedeutung haben. Verwandt sind Personen, die von der gleichen Person abstammen. Je niedriger der Verwandtschaftsgrad, desto näher ist die Verwandtschaft. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sich nach der Anzahl der Geburten über die man mit einer bestimmten Person verwandt ist. Man zählt dabei alle Geburten, die notwendig sind, um die Verwandtschaft mit der Zielperson herzustellen.
So sind Kinder mit ihren Eltern im 1. Grad verwandt (Geburt des Kindes)
Großeltern sind im 2. Grad verwandt (Geburt des Elternteils und des Enkels)
Bei Verwandtschaftsgraden in der Seitenlinie wird genauso gezählt. Hier wird allerdings die Geburt des die Verwandtschaft vermittelnden Dritten nicht mitgezählt. Geschwister sind also im 2. Grad (eigene Geburt und die Geburt des Geschwisterkindes) und in der Seitenlinie miteinander verwandt,
Neffe und Onkel sind im dritten Seitengrad mit einander verwandt: (1.) Eigene Geburt durch die Mutter, deren Geburt nicht mitgezählt wird (2.) Geburt des Bruders durch die Mutter, (3.) Geburt des Neffen als Kind des Bruders.