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Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Es ist ein durch die Europäische Erbrechtsverordnung, die seit dem 17. August 2015 gilt,  neu geschaffenes Zeugnis zum Nachweis der Erbfolge. Es legitimiert also den Inhaber als Erben. Wem ein europäisches Nachlasszeugnis vorgelegt wird, der darf auf die Richtigkeit von dessen Inhalt vertrauen. Es tritt als Ausweismöglichkeit neben den deutschen Erbschein und das deutsche Testamentsvollstreckerzeugnis. Das Europäische Nachlasszeugnis weist nicht nur die Erben aus, sondern  auch Vermächtnisnehmer und einzelne Nachlassgegenstände. Seine Wirkung ist regelmäßig auf nur sechs Monate begrenzt, kann aber verlängert werden. Das europäische Nachlasszeugnis kann übrigens bei Unrichtigkeit nicht eingezogen werden.

 

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