Nachlassgläubiger

Was ist eigentlich ein Nachlassgläubiger? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Deutschland. 

Was ist eigentlich ein Nachlassgläubiger?

Nachlassgläubiger ist ein Gläubiger, dem der Nachlass einer Person für eine Verbindlichkeit haftet, z.B. der Fiskus, bei dem der Erblasser noch Einkommensteuerschulden hatte oder der Vermieter, der noch auf den vom Erblasser nicht bezahlten Mietzins wartet. Diese Einkommensteuerschuld oder Mietschuld geht mit dem Tode des Erblassers auf dessen Erben über. Die Erben haften dem Nachlassgläubiger zunächst immer mit dem Nachlass und ihrem sonstigen Vermögen, dem sog. Eigenvermögen Während der Nachlass den Nachlassgläubigern immer haftet, können es die Erben erreichen, dass ihr eigenes Vermögen von der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ausgenommen wird. Letzteres ist durch den Antrag auf Nachlassverwaltung, ein Nachlassinsolvenzverfahren oder durch die sog. Dürftigkeitseinreden möglich.

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