Wer erbt, wenn der Erblasser keine Verwandten hinterließ? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer erbt, wenn der Erblasser keine Verwandten hinterließ?
Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zunächst die Verwandten. Sind keine Verwandten des Erblassers vorhanden und war der Erblasser auch nicht verheiratet, erbt nach dem Gesetz der Staat bzw. genauer gesagt der Fiskus. Erbe ist dann der Fiskus des Bundeslandes, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Die wichtigsten Fälle zur gesetzlichen Erbfolge
- Hinterlässt der Erblasser Ehegatte und Kinder, erben in aller Regel der Ehegatte 1/2 und die Kinder die andere Hälfte
- Hinterlässt der Ehegatte nur einen Ehegatten und keine Kinder, erbt der Ehegatte in aller Regel 3/4. Das verbleibende Viertel geht die Verwandten des Ehemannes.
- War der Erblasser verwitwet und hat ein Kind oder Kinder erben diese alles.
- War der Erblasser verwitwet und hat keine Kinder erben seine Eltern, ersatzweise seine Geschwister, wiederum ersatzweise seine Nichten und Neffen.
- Hat der Erblasser Kinder und ist eines der Kinder vor dem Erblasser verstorben, treten dessen Abkömmlinge an die Stelle des verstorbenen Kindes.