Testierfreiheit beherrscht das deutsche Erbrecht

Erbrecht
Testierfreiheit

Das herrschende Prinzip im deutschen Erbrecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Welches ist das herrschende Prinzip im deutschen Erbrecht?

Das ist der Grundsatz der Testierfreiheit (der „Letzte Wille“ zählt!).

Testierfreiheit ist die vom Erbrecht im objektiven Sinn eingeräumte Möglichkeit, in den Grenzen des Pflichtteilsrechts frei durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen.

Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert. Sie findet ihre Grenze im Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechtigten.

Der Grundsatz der Testierfreiheit stellt das letztlich herrschende Prinzip im deutschen Erbrecht dar, da auch das Pflichtteilsrecht nur eine geldwerte Forderung gegen den Nachlass gewährt, nicht aber eine unentziehbare Teilhabe am Nachlass.

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