Wie verhält sich das Pflichtteilsrecht zur Testierfreiheit? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie verhält sich das Pflichtteilsrecht zur Testierfreiheit?
Im Erbrecht gilt grundsätzlich die Testierfreiheit. Das heißt, dass der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen kann, wem sein Vermögen nach seinem Tod zukommen soll. Diese Testierfreiheit wird aber durch das Pflichtteilsrecht zugunsten naher Angehöriger eingeschränkt. Diese sollen eine Mindestbeteiligung am Erbe erhalten, nämlich bis zu 50 Prozent des Nachlasses in Geld.