Antrag des Nachlassverwalters auf Nachlassinsolvenz 

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Nachlassinsolvenz

Was muss Nachlassverwalter beim Antrag auf Nachlassinsolvenz beachten? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Was muss Nachlassverwalter beim Antrag auf Nachlassinsolvenz beachten?

Der Antrag ist beim Amtsgericht als Insolvenzgericht zu stellen. Als Nachlassverwalter ist ihre Antragstellung erleichtert. Ihr Antrag ist bereits zulässig, wenn sie den Insolvenzgrund nachvollziehbar darlegen. Hier werden also die gleiche, geringe Messlatte angelegt, wie beim Insolvenzantrag eines Schuldners selbst. Es reicht aus, wenn der Antrag die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lässt. Eröffnungsgründe für die Nachlassinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses.

Stellen Miterben oder Nachlassgläubiger den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens müssen sie den Insolvenzgrund glaubhaft machen. 

 

 

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