Wie passt die Erbschaftsteuer zur Erbrechtsgarantie im Grundgesetz?
Einfach erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Was sagt das Grundgesetz zum Erben?
In Artikel 14 des Grundgesetzes steht:
„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“
Das heißt: Jeder Mensch in Deutschland darf Eigentum besitzen – und er darf es nach seinem Tod an andere weitergeben, zum Beispiel an Kinder, Ehepartner oder andere Personen. Dieses Recht nennt man Erbrechtsgarantie. Es schützt das private Vererben. Der Staat darf dem Erblasser sein Eigentum nicht einfach wegnehmen.
Warum darf der Staat dann Erbschaftsteuer verlangen?
Der Staat respektiert das Erbrecht, aber er darf auf das vererbte Vermögen Steuern erheben. Das nennt man Erbschaftsteuer.
Die Idee dahinter:
Wer viel erbt, bekommt einen großen Vermögensvorteil – ohne eigene Leistung. Der Staat darf diesen Vorteil maßvoll besteuern.
Wichtig ist aber:
Die Erbschaftsteuer darf nicht zu hoch sein. Sonst würde sie wie eine Enteignung wirken – und das wäre verfassungswidrig.
Was ist eine „konfiskatorische“ Steuer?
Wenn der Staat dem Erben so viel Steuer abnimmt, dass fast nichts vom Erbe übrigbleibt, nennt man das „konfiskatorisch“ – also enteignend.
So etwas ist verboten, weil es gegen die Erbrechtsgarantie im Grundgesetz verstößt.
Deshalb achten Gesetzgeber und Gerichte darauf, dass die Erbschaftsteuer angemessen bleibt.
Wie hoch darf die Erbschaftsteuer sein?
In Deutschland gelten folgende Grundsätze:
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Die Steuer darf nicht mehr als 50 % betragen.
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In den meisten Fällen liegt sie deutlich darunter.
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Es gibt hohe Freibeträge, zum Beispiel für Ehepartner und Kinder. Diese müssen oft gar keine oder nur wenig Steuer zahlen.
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Nur bei sehr großen Erbschaften über 13 Millionen Euro und bei Erben ohne familiäre Bindung (z. B. Freunde oder entfernte Bekannte) kann der Steuersatz bis zu 50 % betragen – aber nie mehr.
Fazit von Gerhard Ruby:
Die Erbschaftsteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar – so lange sie nicht zu einer Enteignung führt. Wer ein Erbe bekommt, darf es grundsätzlich behalten, aber einen Teil muss er als Steuer abgeben, vor allem bei sehr hohen Erbschaften oder bei Erben außerhalb der Familie.
Die Erbrechtsgarantie schützt das Vererben – und der Staat darf das maßvoll besteuern, nicht aber übertreiben.
Haben Sie Fragen zur Erbschaftsteuer oder zur Gestaltung Ihres Testaments?
Ich berate Sie gerne persönlich
Ihr
Gerhard Ruby
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
ruby-erbrecht.com