Vollmacht ist kein Freibrief. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vollmacht ist kein Freibrief
Es ist eine leidige Erfahrung aus meiner Erbrechtspraxis: Vollmachten werden oft missbraucht ! Oftmals sind sich die Straftäter dabei keiner Schuld bewusst ! Deshalb nochmals: Bei der Vollmacht sind Innenverhältnis und Außenverhältnis zu unterscheiden. Im Außenverhältnis kann der Bevollmächtigte (B) bei einer Generalvollmacht nach Außen wirksam Geschäfte abschließen, z.B. unbeschränkt über Bankkonten verfügen. Ob er das auch darf, ist eine Frage des Innenverhältnisses. Was der B darf, richtet sich nach den internen Absprachen mit dem Vollmachtgeber V. Der B kann also nach außen (gegenüber der Bank) oft mehr, als er nach den Innen-Absprachen(mit V) darf. Darf B nach den Absprachen mit V nur 2.500 € monatlich abheben, hebt aber monatlich 10.000 € ab, ist er dem V bzw. den Erben des V zum Schadensersatz verpflichtet. Die Vollmacht ist also kein Freibrief zur Selbstbedienung.