✨ § 2287 BGB: Schutz vor missbräuchlichen Schenkungen

✨ § 2287 BGB: Schutz vor missbräuchlichen Schenkungen

📜 Was regelt § 2287 BGB?

Wenn jemand durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament verbindlich als Erbe /Miterbe eingesetzt wurde, soll der Erblasser sein Vermögen nicht einfach zu Lebzeiten durch Schenkungen an andere dem Erben / Miterben entziehen können.
§ 2287 BGB schützt den Vertragserben / bindenden Miterben:

  • Schenkt der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben / bindenden Miterben zu beeinträchtigen,
  • kann der Vertragserbe nach dem Tod des Erblassers die Herausgabe des Geschenks verlangen.

👉 Die Herausgabe erfolgt nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung.


🧭 Wann ist § 2287 BGB anwendbar?

VoraussetzungBedeutung
📦 SchenkungDer Erblasser gibt unentgeltlich Vermögen an jemand anderen.
🧠 BeeinträchtigungsabsichtDer Erblasser will damit gezielt die Erberwartung des Erben schmälern.
⚰️ ErbfallDer Anspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers.

🔥 Typische Beispiele

✅ Übertragung eines Hauses ohne Gegenleistung auf eine fremde Person.
✅ Verschenkung großer Vermögensteile kurz vor dem Tod.

❌ Keine Anwendung bei normalen Verkäufen oder wenn der Erblasser ein echtes Eigeninteresse an der Schenkung hatte (z. B. Altersvorsorge, Pflege).


🔍 Was zählt als Schenkung?

Art der ZuwendungGilt als Schenkung?
🎁 Reine Schenkung ohne Gegenleistung✅ Ja
🏡 Übergabevertrag mit Nutzungsrechten (gemischte Schenkung)✅ Ja, teilweise
💑 Unbenannte ehebedingte Zuwendung✅ Ja, wenn ohne echte Gegenleistung
🏥 Versorgung oder Pflegeleistungen❌ Nein, wenn sie auf echter Gegenleistung beruhen
📜 Schenkungsversprechen✅ Ja

🎯 Was ist Beeinträchtigungsabsicht?

  • Die Schenkung muss hauptsächlich dazu dienen, den Vertragserben zu benachteiligen.
  • Früher: Sehr hohe Anforderungen.
  • Heute: Es reicht, wenn kein anerkennenswertes Eigeninteresse des Erblassers bestand.

💬 Beispiele für ein Eigeninteresse:

  • Absicherung im Alter
  • Pflege durch Beschenkte
  • Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung

🚫 Kein Eigeninteresse liegt vor, wenn der Erblasser einfach „seinen Willen ändert“ oder bestimmte Personen bevorzugen will.


📆 Verjährung des Anspruchs

  • Die Frist beträgt drei Jahre ab dem Erbfall – also keine Silvesterverjährung
  • Beispiel: Erbfall am 7. Februar 2023 → Verjährungsfrist endet am 7. Februar 2026 (nicht – wie sonst – am 31.12.2026)

⚖️ Wer kann den Anspruch geltend machen?

BeteiligteAnspruch?
👨‍⚖️ Vertragserbe / bindender Erbe eines Ehegattentestaments✅ Ja
👨‍👩‍👦‍👦 Mehrere Vertragserben✅ Ja, nach Bruchteilen ihrer Erbquote
📋 Testamentsvollstrecker❌ Nein
🏡 Beschenkter🎯 Anspruchsgegner

🛡️ Besondere Hinweise

  • Der Anspruch kann auch gegen einen Dritten geltend gemacht werden, wenn das Geschenk weitergegeben wurde.
  • Bei einer Immobilie kann der Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert werden!
  • <Ist dem Erblasser vorbehalten, dass er lebzeitig frei über sein Vermögen verfügen darf, gibt es keinen Schutz nach § 2287 BGB!

📝 Zusammenfassung

🌟 Vertragserben sind durch § 2287 BGB davor geschützt, dass der Erblasser zu Lebzeiten missbräuchliche Schenkungen tätigt.
🌟 Nur echte, unentgeltliche Schenkungen ohne Eigeninteresse des Erblassers und mit Beeinträchtigungsabsicht lösen einen Herausgabeanspruch aus.
🌟 Der Vertragserbe muss aktiv werden, denn der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab dem Erbfall.


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