Was versteht man eigentlich unter dem „Nachlass“?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Der Begriff Nachlass spielt im Erbrecht eine zentrale Rolle. Aber was genau bedeutet er eigentlich?
Der Nachlass – das Vermögen des Verstorbenen
Juristisch gesehen ist der Nachlass das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod als Ganzes auf die Erben übergeht – so geregelt in § 1922 BGB. Man spricht dabei auch von der Erbschaft. Der Nachlass umfasst alle Rechte und Pflichten, die der Verstorbene zu Lebzeiten innehatte: also zum Beispiel Grundstücke, Bankguthaben, Schmuck, aber auch Schulden, Verträge oder laufende Verpflichtungen.
Was passiert bei mehreren Erben?
Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft. Jeder Erbe wird dann nicht Eigentümer einzelner Gegenstände, sondern erhält einen gedanklichen Bruchteil am gesamten Nachlass – den sogenannten Erbteil.
Der Nachlasskuchen – ein anschauliches Bild
Um sich das besser vorzustellen, hilft folgendes Bild:
Stellen Sie sich den Nachlass wie einen großen Kuchen vor. In diesen Kuchen sind alle Nachlassgegenstände hineingebacken – das Haus, das Auto, das Bankkonto, aber auch Schulden oder Verträge. Jeder Miterbe erhält einen Bruchteil dieses Kuchens, aber nicht ein einzelnes „Stück Auto“ oder „Stück Geld“.
Das bedeutet: Kein Miterbe darf für sich allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, etwa über die Nutzung oder den Verkauf eines Hauses. Erst wenn die Erbengemeinschaft den Nachlass aufteilt oder einzelne Gegenstände zuweist, erhält ein Erbe konkrete Gegenstände aus dem Nachlass.
Fazit
Der Nachlass ist mehr als nur eine Sammlung von Dingen – er ist die Gesamtheit aller Vermögenswerte und Verpflichtungen, die eine Person hinterlässt. Wer erbt, tritt vollständig in die rechtliche Position des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten. Gerade bei mehreren Erben ist es wichtig, die Besonderheiten der Erbengemeinschaft zu kennen, um unnötige Konflikte zu vermeiden.