📈 Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen: Rückkaufswert ist entscheidend
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
🔎 Worum geht es?
Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigten spielen in der Pflichtteilsergänzung eine wichtige Rolle. Doch welcher Wert ist zu berücksichtigen?
Ein Überraschungsurteil des BGH vom 28. April 2010 (IV ZR 73/08) bringt Klarheit:
⚠️ Nicht entscheidend sind:
- Die eingezahlten Prämien
- Die ausgezahlte Versicherungssumme
✅ Maßgeblich ist:
- Der Rückkaufswert der Versicherung zum Todeszeitpunkt
- Oder (falls höher): der Veräußerungswert
📊 Warum ist das wichtig?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass Pflichtteilsberechtigte durch Schenkungen leer ausgehen.
Wenn ein Erblasser in seiner Lebensversicherung einen Bezugsberechtigten einsetzt, gilt dieser als beschenkt – und die Police ist in die Pflichtteilsergänzung einzubeziehen.
✉️ Bisherige Praxis: Berücksichtigung der eingezahlten Prämien 🔒 Jetzt neu: Rückkaufswert oder Veräußerungswert ist anzusetzen
🔎 Praxisproblem: Was ist der Veräußerungswert?
- Der Veräußerungswert ist nicht gesetzlich festgelegt
- Pflichtteilsberechtigte setzen ihn gern hoch an
- Erben versuchen, Abschläge durchzusetzen
⚠️ Ergebnis: Streit ist oft vorprogrammiert – und endet nicht selten vor Gericht
🔧 Gestaltungstipp vom Deutschen Forum für Erbrecht:
Pflichtteilsberechtigte sollten genau prüfen, ob der angegebene Rückkaufswert dem tatsächlichen Veräußerungswert entspricht.
💼 Bei größeren Lebensversicherungen lohnt sich oft ein Sachverständigengutachten!
🏛️ Hintergrundwissen: Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Der Pflichtteilsanspruch besteht aus:
- 💰 Pflichtteilsquote am realen Nachlass (Nachlass zum Todeszeitpunkt)
- 🪜 Pflichtteilsquote am fiktiven Nachlass (Schenkungen innerhalb von 10 Jahren)
Setzt der Erblasser einen Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung ein, gilt das als Schenkung
Früher:
- Gerichte orientierten sich an den Prämienzahlungen
- Im Insolvenzrecht zählte die Versicherungssumme
Jetzt:
- Der BGH folgt keinem der bisherigen Wege – sondern dem Wert der Police am Todestag
🌐 Fazit:
Bei Lebensversicherungen zählt für die Pflichtteilsergänzung nicht die Versicherungssumme, sondern der Rückkaufswert oder der höhere Veräußerungswert.
🔹 Diese Entscheidung ändert die Praxis und führt zu neuem Streitpotenzial.
👉 Lassen Sie sich zu Ihrer konkreten Lebenssituation und Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig beraten!