✍️ Darf ich in meinem Testament Streichungen vornehmen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

📝 Die gute Nachricht:
Ja, Sie dürfen in Ihrem eigenhändigen Testament Streichungen und Ergänzungen vornehmen.

Die Rechtsprechung erlaubt dies, solange die Änderungen handschriftlich erfolgen und durch die Unterschrift gedeckt sind.


✅ So gehen Sie sicher vor:

Streichen Sie fehlerhafte Passagen ordentlich durch.
Ergänzen Sie neue Formulierungen direkt daneben oder darunter.
Tipp: Notieren Sie am Rand oder unterhalb der Änderung:
📌 „Ergänzt am [Datum]“[Ihre Unterschrift]

💡 Warum?
Dieser Zusatz dokumentiert die Änderung und beugt Streitigkeiten vor. So können Ihre Erben eindeutig erkennen, wann und von wem die Änderung vorgenommen wurde.


📌 Wichtig:

  • Änderungen müssen handschriftlich erfolgen – keine digitalen Ergänzungen oder Überklebungen!
  • Große Änderungen? Erstellen Sie besser ein neues Testament!

💼 Noch Fragen?
Lassen Sie Ihr Testament professionell prüfen, um Fehler zu vermeiden. Ihr Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen gerne weiter. 😊


💡 Jetzt für die Zukunft vorsorgen – einfach, sicher und rechtlich einwandfrei!

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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