✍️ Darf ich in meinem Testament Streichungen vornehmen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
📝 Die gute Nachricht:
Ja, Sie dürfen in Ihrem eigenhändigen Testament Streichungen und Ergänzungen vornehmen.
⚖ Die Rechtsprechung erlaubt dies, solange die Änderungen handschriftlich erfolgen und durch die Unterschrift gedeckt sind.
✅ So gehen Sie sicher vor:
✔ Streichen Sie fehlerhafte Passagen ordentlich durch.
✔ Ergänzen Sie neue Formulierungen direkt daneben oder darunter.
✔ Tipp: Notieren Sie am Rand oder unterhalb der Änderung:
📌 „Ergänzt am [Datum]“ ✍ [Ihre Unterschrift]
💡 Warum?
Dieser Zusatz dokumentiert die Änderung und beugt Streitigkeiten vor. So können Ihre Erben eindeutig erkennen, wann und von wem die Änderung vorgenommen wurde.
📌 Wichtig:
- Änderungen müssen handschriftlich erfolgen – keine digitalen Ergänzungen oder Überklebungen!
- Große Änderungen? Erstellen Sie besser ein neues Testament!
💼 Noch Fragen?
Lassen Sie Ihr Testament professionell prüfen, um Fehler zu vermeiden. Ihr Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen gerne weiter. 😊
💡 Jetzt für die Zukunft vorsorgen – einfach, sicher und rechtlich einwandfrei!