Was ist eine „Pflegeverpflichtung“ wert, wenn der Pflegefall völlig offen ist?
Im Folgenden wird unterstellt, dass die Pflegebedürftigkeit am Wertermittlungsstichtag noch nicht eingetreten und auch nicht vorhersehbar war. Aus diesem Grund bestand theoretisch die Möglichkeit die vertraglich eingegangene Pflegeverpflichtung durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für die Berechtigten von dritter Seite, beispielsweise einer Sozialstation durchführen zu lassen.
Abgeleitet aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.1985 (Az.: 12 A 55/85) ausgehen wird unterstellt, dass bei normaler Pflegebedürftigkeit von täglich zwei kleinen Pflegen und wöchentlich vier Stunden Hauswirtschaft auszugehen ist. Greift man hier nach Sprengnetter, Lehrbuch (Stortkamp); 22. Ergänzung, Teil 10, 2.4 auf die Sätze für 2003 zurück und berücksichtigt, dass diese für die kleine und große Pflege gleichzusetzen sind, so betragen die Kosten für die große Pflege 16 Euro / Einsatz und die Kosten für die hauswirtschaftliche Tätigkeit 7 Euro die Stunde.
Der Monatsbetrag errechnet sich hiernach wie folgt:
60 pflegerische Einsätze x 16 Euro = 960 Euro
16 Stunden hauswirtschaftlich Tätigkeit x 7 Euro = 112 Euro.
Monatsbeitrag somit 1.072 Euro.Der Jahresbetrag für die Pflegekosten beliefe sich damit auf 12 x 1072 = 12.864 Euro.
Bei Abschluss einer privaten Pflegeversicherung muss die Versicherungsprämie so bemessen werden, dass die oben dargestellten Leistungen daraus finanziert werden können. Nach Sprengnetter werden bei durchschnittlichem Gesundheitszustand Versicherungen zu dem o.g. Leistungspaket zu rund 190 Euro im Monat (Stand 2003) angeboten.
Bei Kapitalisierung der Versicherungsprämien wird von der statistischen Lebenserwartung durchschnittlich gesunder Personen ausgegangen. Es wird also nicht berücksichtigt, dass die statistische Lebenserwartung für Pflegebedürftige möglicherweise geringer sein könnte. Zur Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Pflegekosten laufend verteuern und die Höhe der Versicherungsprämien ansteigen, wird ein Kapitalisierungszinssatz von 4,0 Prozent zugrunde gelegt (Sprengnetter a.a.O.). Die Leibrentenbarwertfaktoren sind der Tabelle 6 (Köhne, 2000, S. 785) für monatlich vorschüssige Renten und mittlere Lebenserwartung entnommen.
a) Wert der Pflegeverpflichtung gegenüber Herrn X, geb. 1933, Alter in 2006: 73 Jahre
monatlicher Versicherungsbeitrag 190 Euro x 12 Monate x 7, 32 = 16.690 Euro
b) Wert der Pflegeverpflichtung gegenüber Frau Y, geb. 1935, Alter in 2006: 70 Jahre
190 Euro x 12 x 10,23 = 23.324 Euro