Testament schreiben, wenn man schon unter Betreuung steht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg.
🧠💬 Kann noch ein Testament schreiben, wer unter Betreuung steht?
✅ Ja.
Nur weil jemand unter Betreuung steht, heißt das nicht, dass er kein Testament mehr errichten darf.
📜✍️ Testament möglich – trotz Betreuung
🔹 Ein betreuter Mensch verliert durch die Betreuung nicht seine Testierfähigkeit.
🔹 Das bedeutet: Er kann selbst ein handschriftliches Testament verfassen oder eines beim Notar errichten.
❗ Wann ist jemand nicht mehr testierfähig?
Nur wenn die Person:
🧠 krankhaft in ihrer geistigen Tätigkeit gestört ist
😕 an Geistesschwäche leidet
🌫️ oder unter einer Bewusstseinsstörung steht
➡️ … und deshalb nicht mehr versteht, was sie in das Testament schreibt, ist sie testierunfähig.
📖 Gesetzliche Grundlage: § 2229 Abs. 4 BGB
„Testierunfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“
🧾💡 Fazit: Betreuung ≠ Testierunfähigkeit
Eine Betreuung allein hindert nicht daran, ein wirksames Testament zu errichten.
Entscheidend ist allein, ob die Person beim Verfassen des Testaments geistig in der Lage ist, die Tragweite ihrer Verfügung zu überblicken.






