💰 Wieviel Erbschaftsteuer müssen Geschwister zahlen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Villingen-Schwenningen, Radolfzell
Wenn Geschwister einander beerben, fällt Erbschaftsteuer an – und zwar zu vergleichsweise hohen Sätzen. Das liegt daran, dass Brüder und Schwestern in die ungünstige Steuerklasse II fallen.
📌 Der Freibetrag:
Geschwister haben nur 20.000 € Freibetrag.
Das heißt: Nur die ersten 20.000 € der Erbschaft bleiben steuerfrei.
📊 Die Steuersätze für Geschwister:
Erbschaftshöhe über 20.000 € | Steuersatz |
---|---|
bis 75.000 € | 15 % |
bis 300.000 € | 20 % |
bis 600.000 € | 25 % |
bis 6.000.000 € | 30 % |
bis 13.000.000 € | 35 % |
bis 26.000.000 € | 40 % |
über 26.000.000 € | 43 % |
🧾 Beispiel:
Anna erbt 220.000 € von ihrer Schwester.
-
Freibetrag: 20.000 € → steuerfrei
-
Zu versteuern: 200.000 €
-
Der Betrag liegt zwischen 75.000 € und 300.000 € → 20 % Steuersatz
👉 Erbschaftsteuer: 200.000 € × 20 % = 40.000 €
⚠️ Hinweis:
Auch Nichten, Neffen, Stiefgeschwister oder Schwager/Schwägerin fallen in die gleiche Steuerklasse II – ebenfalls mit nur 20.000 € Freibetrag und den gleichen Steuersätzen.
Wenn Sie konkrete Fragen zur Erbschaftsteuer oder zur Gestaltung Ihres Testaments haben, berate ich Sie gerne individuell.
📞 Rechtsanwalt Gerhard Ruby – Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge