📅 Frist für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


Frage:

Gibt es eine Frist für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft?


Antwort:

Ja. Die Anfechtung muss innerhalb folgender Fristen erfolgen:


Grundsätzlich: 6 Wochen Frist

🕓 Die Anfechtung ist innerhalb von sechs Wochen möglich –
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsgrund bekannt wird.


🌍 Ausnahme: 6 Monate Frist

Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn:

  • 📍 der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, oder

  • ✈️ der Erbe sich zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat.


⚖️ Wichtig für die Praxis:

Die Frist ist zwingend – wer sie versäumt, kann die Annahme oder Ausschlagung nicht mehr anfechten.
Eine sorgfältige Prüfung des Anfechtungsgrundes ist daher unerlässlich.

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