📅 Frist für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
❓ Frage:
Gibt es eine Frist für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft?
✅ Antwort:
Ja. Die Anfechtung muss innerhalb folgender Fristen erfolgen:
⏳ Grundsätzlich: 6 Wochen Frist
🕓 Die Anfechtung ist innerhalb von sechs Wochen möglich –
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsgrund bekannt wird.
🌍 Ausnahme: 6 Monate Frist
Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn:
-
📍 der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, oder
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✈️ der Erbe sich zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat.
⚖️ Wichtig für die Praxis:
Die Frist ist zwingend – wer sie versäumt, kann die Annahme oder Ausschlagung nicht mehr anfechten.
Eine sorgfältige Prüfung des Anfechtungsgrundes ist daher unerlässlich.