🏡 Übertragung der Witwenwohnung unter Nießbrauchvorbehalt
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
🚨 Steuerfalle bei der Übertragung des Familienheims
Wer ein Familienheim steuerfrei erbt, muss einige Regeln beachten, um nicht nachträglich Erbschaftsteuer zu zahlen. Besonders Vorsicht ist geboten, wenn das Haus später unter Nießbrauchvorbehalt an Kinder übertragen wird!
👨👩👦 Der Fall: Was ist passiert?
✔ M (Ehemann) stirbt und hinterlässt seiner Witwe W das Familienheim (Haus oder Eigentumswohnung).
✔ Zusätzlich erbt sie 500.000 €.
✔ Das Familienheim ist für die Witwe steuerfrei, solange sie es mindestens 10 Jahre selbst bewohnt.
⚠ Aber Achtung: Wenn die Witwe vor Ablauf der 10 Jahre das Haus verkauft, vermietet oder verschenkt, verliert sie die Steuerbefreiung rückwirkend.
📝 Grundlage:
📌 Erlass und Rechtsprechung des BFH
„Die Steuerbefreiung steht unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Sie verlangt die Selbstnutzung der Wohnung als Eigentümer über einen Zeitraum von zehn Jahren.“
Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.
BFH, Urteil vom 11.7.2019 – II R 38/16
❌ Fehler: Übertragung an den Sohn mit Nießbrauch
🔹 Beispiel: Die Witwe überträgt das Haus 8 Jahre nach dem Tod ihres Mannes an ihren Sohn – aber mit Nießbrauch für sich selbst.
➡ Folge: Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, und das gesamte Familienheim wird nachträglich besteuert.
💡 Warum? Die Witwe gibt mit der Übertragung ihr Eigentum auf – und genau das ist die Voraussetzung für die Steuerbefreiung.
🛡 Wie vermeide ich die Steuerfalle?
✅ Prüfen: Hat die Witwe das Familienheim steuerfrei geerbt?
✅ Planen: Jede Übertragung vor Ablauf von 10 Jahren kann zur Nachversteuerung führen.
💼 Noch Fragen?
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, bevor Sie eine Schenkung oder Übertragung planen. So vermeiden Sie teure Steuerfallen! 😊