⚖️ Wer verwaltet den Nachlass?
Antwort vom Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby
🧾 Wie wird der Nachlass verwaltet?
Nach dem Tod des Erblassers verwalten die Erben den Nachlass gemeinsam.
Dabei gilt: Jeder Miterbe ist verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlich sind.
📜 Gesetzliche Grundlage: § 2038 BGB – Gemeinschaftliche Verwaltung
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu.
Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind.
Die zur Erhaltung notwendigen Maßnahmen kann jeder Miterbe allein treffen.
(2) Weitere Vorschriften (§§ 743, 745, 746, 748 BGB) gelten entsprechend.
Die Teilung von Erträgen erfolgt erst bei der Auseinandersetzung.
Ist diese auf mehr als ein Jahr ausgeschlossen, kann jährlich die Teilung des Reinertrags verlangt werden.
🧩 Drei Arten der Nachlassverwaltung
✅ 1. Ordnungsgemäße Verwaltung
🔸 Beispiel: Kündigung eines Mietvertrags, Verkauf verderblicher Waren
🔸 Stimmenmehrheit der Erben genügt
🚨 2. Notwendige Verwaltung
🔸 Beispiel: Reparatur eines undichten Dachs, Winterfestmachung eines Hauses
🔸 Jeder Miterbe darf allein handeln – zur Erhaltung des Nachlasses
🔐 3. Außerordentliche Verwaltung
🔸 Beispiel: Verkauf eines Grundstücks, Aufnahme eines Darlehens
🔸 Einstimmigkeit aller Miterben erforderlich
❗ Was nicht zur Verwaltung gehört:
-
⚰️ Totenfürsorge
→ z. B. Beerdigung, Grabpflege – obliegt den nächsten Angehörigen, nicht den Erben als Gesamthand -
🪙 Teilung des Nachlasses
→ ist keine Verwaltungsmaßnahme, sondern erfolgt im Rahmen der Auseinandersetzung
👨⚖️ Gerhard Ruby – Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Verwaltungsfragen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind oft der Anfang von Konflikten.
Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte sachlich, rechtssicher und effizient wahrzunehmen – bevor Streit entsteht.
📞 Jetzt Termin vereinbaren – kompetent, erfahren, menschlich.