💼 Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
🧾 Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?
Bei Erwerben von Todes wegen sind Steuerschuldner:
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✅ Die Erben – auch jeder einzelne Miterbe
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✅ Pflichtteilsberechtigte
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✅ Vermächtnisnehmer
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✅ Sonstige Begünstigte, die durch den Tod eines Menschen einen Vermögensvorteil erhalten haben (z. B. durch Auflagen, Verträge zugunsten Dritter oder Nießbrauchsrechte)
Wichtig: Nicht nur der Erbe, sondern jede Person, die wirtschaftlich etwas aus dem Nachlass erhält, kann steuerlich zur Kasse gebeten werden.
🎁 Wer zahlt bei Schenkungen unter Lebenden?
In der Regel gilt:
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✅ Der Beschenkte ist Steuerschuldner.
Aber:
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⚠️ Auch der Schenker kann vom Finanzamt in gesamtschuldnerischer Haftung in Anspruch genommen werden – wenn der Beschenkte nicht zahlt (§ 20 Abs. 3 ErbStG).
Praxistipp: Wer schenkt, sollte sich absichern – etwa durch vertragliche Regelung, wer die Steuer trägt.
📚 Rechtsgrundlagen
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§ 20 ErbStG – Steuerschuldner
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§ 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb