💼 Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

🧾 Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Bei Erwerben von Todes wegen sind Steuerschuldner:

  • Die Erben – auch jeder einzelne Miterbe

  • Pflichtteilsberechtigte

  • Vermächtnisnehmer

  • Sonstige Begünstigte, die durch den Tod eines Menschen einen Vermögensvorteil erhalten haben (z. B. durch Auflagen, Verträge zugunsten Dritter oder Nießbrauchsrechte)

Wichtig: Nicht nur der Erbe, sondern jede Person, die wirtschaftlich etwas aus dem Nachlass erhält, kann steuerlich zur Kasse gebeten werden.


🎁 Wer zahlt bei Schenkungen unter Lebenden?

In der Regel gilt:

  • Der Beschenkte ist Steuerschuldner.

Aber:

  • ⚠️ Auch der Schenker kann vom Finanzamt in gesamtschuldnerischer Haftung in Anspruch genommen werden – wenn der Beschenkte nicht zahlt (§ 20 Abs. 3 ErbStG).

Praxistipp: Wer schenkt, sollte sich absichern – etwa durch vertragliche Regelung, wer die Steuer trägt.


📚 Rechtsgrundlagen

  • § 20 ErbStG – Steuerschuldner

  • § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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