👨⚖️ Gesetzlicher Erbe
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
👪 Wer kann gesetzlicher Erbe werden?
Das Gesetz bestimmt drei Gruppen von Personen, die erben können, wenn kein Testament vorliegt:
1. 👨👩👧👦 Die Verwandten
Das sind zum Beispiel:
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Kinder, Enkel und Urenkel (1. Ordnung)
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Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen (2. Ordnung)
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Großeltern, Tanten/Onkel, Cousins/Cousinen (3. Ordnung)
Wichtig:
Die näheren Verwandten schließen die entfernteren aus.
Beispiel: Gibt es Kinder, erben Eltern oder Geschwister nichts.
2. 💍 Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
Der Ehegatte erbt nach dem Gesetz immer mit, wenn auch Verwandte vorhanden sind.
Je nachdem, wie verwandt die Miterben sind und welcher Güterstand in der Ehe galt, bestimmt sich die Höhe des Erbteils.
Beispiele:
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Bei Kindern → der Ehegatte bekommt 1/4 oder meistens 1/2
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Neben Geschwistern, wenn keine Kinder des Erblassers vorhanden sind → der Ehegatte bekommt oft mehr, nämlich 3/4
3. 🏛️ Der Staat (Fiskus)
Wenn keine Verwandten mehr leben und kein Ehegatte (mehr) da ist, dann erbt der Staat – meist das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt lebte.
Der Fiskus wird aber nur dann Erbe, wenn niemand anderes gesetzlich oder testamentarisch erben kann.
🧭 Was bedeutet das für Sie?
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Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird?
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📞 Fragen? Ich bin für Sie da.
Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht