Erbverzicht mit Folgen
❓ Frage zum Erbverzicht
🧾 Ausgangslage:
„Ich habe mit meinem Mann einen Ehevertrag mit Gütertrennung und Erbverzicht vereinbart.
Jetzt ist er gestorben.
In seinem Testament hat er mich zur Alleinerbin eingesetzt.Mein Mann hat drei Kinder aus erster, geschiedener Ehe.
Gemeinsame Kinder hatten wir nicht.❗ Jetzt wollen die Kinder ihren Pflichtteil.
👉 Wie hoch ist dieser bei einem Vermögen von 600.000 Euro?“
💡 Antwort:
🔍 Ohne Erbverzicht wäre die gesetzliche Erbfolge:
👩 Ehefrau: 1/4
👧👦👦 Drei Kinder: zusammen 3/4, also je 1/4
👉 Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils:
1/4 × 1/2 = 1/8 pro Kind
➡️ Jeder hätte 75.000 € Pflichtteil beanspruchen können.
❗ Mit dem Erbverzicht sieht alles ganz anders aus:
🛑 Sie haben auf Ihre gesetzliche Erbenstellung und auf den Pflichtteil verzichtet.
➡️ Das bedeutet rechtlich: Sie zählen nicht mehr mit.
📊 Folge:
👧👦👦 Die drei Kinder werden so behandelt, als gäbe es keine Ehefrau.
👉 Sie wären dann gesetzliche Erben zu je 1/3.
➡️ Pflichtteil = 1/3 × 1/2 = 1/6 pro Kind
🔢 Bei 600.000 € Nachlass ergibt das:
Kind | Pflichtteilsquote | Pflichtteilsbetrag |
---|---|---|
Kind 1 | 1/6 | 100.000 € |
Kind 2 | 1/6 | 100.000 € |
Kind 3 | 1/6 | 100.000 € |
👉 Summe | 1/2 | 300.000 € |
⚠️ Fazit:
Der Erbverzicht kostet Sie 300.000 €,
weil sich der Pflichtteil der Stiefkinder erhöht, wenn Sie als Ehefrau „wegfallen“.