Kosten der Beurkundung und Beglaubigung einer General- oder Vorsorgevollmacht
Wer eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, steht vor der Frage, ob er diese beim Notar oder bei der Betreuungsbehörde beglaubigen oder beurkunden lassen sollte. Doch was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung, und welche Variante ist die kostengünstigste? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fakten leicht verständlich und gibt konkrete Kostenbeispiele für einen Gegenstandswert von 500.000 € und 1.000.000 € für eine Einzelperson.
1. Beglaubigung der Unterschrift – Die günstige Alternative
Die Beglaubigung einer Unterschrift bedeutet, dass lediglich bestätigt wird, dass die Unterschrift tatsächlich von der betreffenden Person stammt. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht geprüft. Diese Beglaubigung kann sowohl durch einen Notar als auch durch die Betreuungsbehörde vorgenommen werden.
✅ Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ( für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen!)
- Kosten: 10 € pro Unterschrift (bundesweit einheitlich)
- Vorteile: Günstigste Variante, ausreichend für viele Zwecke (z. B. Banken, Behörden)
- Nachteile: Gilt für Grundbucheinträge, Immobilienverkauf und Grundschulden nur bis zum Tod des Vollmachtgebers.
➡ Aktuelle Rechtslage zur Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde:
- Bis zum 31. Dezember 2022: Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) konnten Betreuungsbehörden Unterschriften auf Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen. Diese Beglaubigungen wurden auch vom Grundbuchamt anerkannt, selbst wenn die Vollmacht über den Tod hinaus galt (transmortale Vollmacht).
- Seit dem 1. Januar 2023: Mit Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) hat sich die Rechtslage geändert. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG verliert die Betreuungsbehörden-Beglaubigung ihre Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Somit genügt sie nach dem Tod nicht mehr für den Nachweis vor dem Grundbuchamt. Die beglaubigte Unterschrift unter einer Betreuungsverfügung gilt auch nach dem Tod weiter.
- Vollmachten, die vor dem 1. Januar 2023 beglaubigt wurden, behalten ihre transmortale Wirkung (§ 34 BtOG).
✅ Beglaubigung durch den Notar
- Kosten: 20 € bis maximal 70 € pro Unterschrift gemäß Nr. 25100 KV GNotKG
- Vorteile: Wird für fast alle Zwecke akzeptiert, aber nicht immer ausreichend
- Nachteile: Keine Prüfung des Inhalts, für Immobiliengeschäfte aber meist ausreichend
➡ Empfehlung: Wem eine Vorsorgevollmacht mit Immobilienbefugnissen bis zum Tod ausreicht, z.B. weil er weiß, dass er ohnehin Erbe wird, kann die Beglaubigung günstig bei der Betreuungsbehörde für 10 € durchführen lassen.
2. Notarielle Beurkundung – Die teure Alternative
Bei der Beurkundung prüft und erklärt der Notar den gesamten Inhalt der Vollmacht, belehrt über die rechtlichen Folgen und erstellt eine rechtskräftige Urkunde. Diese Variante wird insbesondere für Vollmachten benötigt, die auch für Immobiliengeschäfte oder nach dem Tod weiter gelten sollen. Hier ist zu beachten, dass für den Geschäftswert das Vermögen des Mandanten zu halbieren ist und dass der höchste anzunehmende Geschäftswert bei einer Million
✅ Beurkundung einer Generalvollmacht durch den Notar
- Geschäftswert 500.000 €: 1.112,65 € (inkl. 19 % MwSt.)
- Geschäftswert 1.000.000 €: 1.945,65 € (inkl. 19 % MwSt.) ist die Obergrenze für eine notarielle General- oder Vorsorgevollmacht.
➡ Warum ist die Beurkundung teurer? Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und basieren auf dem Geschäftswert.
➡ Wann ist eine Beurkundung notwendig?
- Wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte umfasst
- Wenn sie auch nach dem Tod weitergelten soll
- Wenn sie gerichtsfest und rechtssicher sein soll
3. Kostenvergleich und Empfehlung
Art der Vollmacht | Institution | Kosten für 500.000 € Geschäftswert | Kosten für 1.000.000 € Geschäftswert |
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Beglaubigung | Betreuungsbehörde | 10 € | 10 € |
Beglaubigung | Notar | 20 – 70 € | 20 – 70 € |
Beurkundung | Notar | 1.112,65 € | 1.945,65 € |
➡ Die günstigste Variante: Wer eine **Vorsorgevollmacht mit Immobilienbefugnissen nur bis zum Tod, nicht aber darüber hinaus, benötigt, sollte sie bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen (10 €).