Zivilprozess einfach erklärt

Der Zivilprozess ist das Verfahren vor einem staatlichen Gericht, wenn sich zwei Menschen oder Unternehmen über private Rechte streiten. Das kann zum Beispiel ein Streit über Geld, Eigentum oder Verträge sein.


Was ist ein Zivilprozess?

Ein Zivilprozess beginnt, wenn eine Person (der Kläger) beim Gericht eine Klage einreicht, weil sie sich durch eine andere Person (den Beklagten) in ihren Rechten verletzt sieht. Das Gericht prüft dann den Fall und entscheidet mit einem Urteil, wer im Recht ist.


Wie läuft ein Zivilprozess ab?

Der Zivilprozess kennt drei Verfahrensabschnitte:

  1. Erkenntnisverfahren: Hier entscheidet das Gericht, wer Recht hat. Die Parteien bringen ihre Argumente vor.
  2. Vollstreckungsverfahren: Wenn jemand das Urteil nicht freiwillig erfüllt, kann man es durchsetzen (z. B. durch Gerichtsvollzieher).
  3. Sicherungsverfahren: Nur bei Gefahr im Verzug (z. B. Geld verschwindet) kann das Gericht vorläufige Maßnahmen wie einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung treffen.Elf

Wer bestimmt, worüber gestritten wird?

Im Zivilprozess entscheiden die Beteiligten selbst (und nicht das Gericht!), worum es geht. Das nennt man den Zweiparteienprozess. Das Gericht darf nur über das entscheiden, was die Parteien vorbringen.


Was regelt das Zivilprozessrecht?

Das Zivilprozessrecht regelt genau, wie ein Prozess abläuft: Wer was, wann, sagen muss, welche Fristen gelten, wie Beweise erhoben werden usw. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, weil es um ein staatliches Verfahren geht.

Die wichtigste Regelung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Dazu kommen noch weitere Gesetze, z. B. das Gerichtskostengesetz (GKG), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und andere.


Was ist der Unterschied zum Zivilrecht?

  • Das (materielle) Zivilrecht regelt, welche Rechte jemand hat (z. B. Vertrag, Eigentum).
  • Das (prozessuale) Zivilprozessrecht regelt, wie man diese Rechte im Prozess durchsetzt, wenn es Streit gibt.

Gibt es eigene Regeln für Familien?

Ja. Für Streitigkeiten aus dem Bereich des Familienrechts gibt es ein eigenes Verfahren: das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Das FamFG gilt auch in Erbsachen- und Betreuungssache, für die Adoption etc., also alles was mit der sog. „freiwilligen Gerichtsbarkeit“ zu tun hat. Das sind Angelegenheiten bei denen normalerweise nicht streitig wie im Zivilprozess gestritten wird, sonden der Staat die FamFG-Gerichtsbarkeit quasi als Serviceeinheiten zur Verfügung stellt.


Gibt es auch europäisches Zivilprozessrecht?

Die EU ist dabei nach und nach ein solches zu schaffen, zunächst wurden bislang einheitlich schon einige Verfahren geregelt, z. B.:

  • Zustellung von Schriftstücken zwischen EU-Ländern
  • Beweisaufnahme im Ausland
  • Europäisches Mahnverfahren
  • Verfahren bei geringfügigen Forderungen

Diese Regeln stehen in der ZPO unter bestimmten Paragraphen (z. B. §§ 1067 ff.).


Was ist der elektronische Zivilprozess?

Immer mehr Gerichte arbeiten heute digital. Klagen, Schriftsätze und Urteile werden elektronisch übermittelt und gespeichert. Die elektronische Akte ersetzt die Papierakte. Wer eine Klage einreicht, kann dies über das besondere Anwaltspostfach oder andere sichere Wege tun.


Wichtige Begriffe einfach erklärt

  • Klage: Der Antrag, dass ein Gericht über einen Streit entscheidet.
  • Urteil: Die Entscheidung des Gerichts.
  • Vollstreckung: Wenn das Urteil durchgesetzt wird.
  • Gerichtsstand: Welches Gericht örtlich zuständig ist.
  • Zustellung: Offizielle Übermittlung von Dokumenten durch das Gericht.
  • Verfahrensvorschrift: Eine Regel, wie der Prozess ablaufen muss.
  • Prozesshandlung: Eine Handlung der Beteiligten im Verfahren (z. B. Klageeinreichung).

Fazit

Der Zivilprozess hilft, private Rechte durchzusetzen, wenn es Streit gibt. Er folgt festen Regeln, damit das Verfahren fair und berechenbar bleibt. Auch wenn es kompliziert klingt: Ziel ist immer, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu schaffen. Ich

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren