Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII

🏠 Was ist Schonvermögen?

Schonvermögen sind Vermögenswerte, die auch bei Sozialhilfebezug nicht verwertet werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Menschenwürde und sichern ein Mindestmaß an Eigenständigkeit.


📅 Wann greift das Schonvermögen?

Schonvermögen wird nicht nur für den Hilfebedürftigen selbst, sondern auch für weitere Mitglieder der Einsatzgemeinschaft (z. B. Ehepartner) gewährt. Es kann auch nach Beginn des Leistungsbezugs erworben werden, z. B. durch Erbschaft.


💰 Was zählt zum Schonvermögen?

✅ Nr. 1: Zweckgebundene staatliche Zuwendungen

  • Aufbau- und Existenzsicherungsleistungen
  • z. B. Aufbaudarlehen, BVG-Leistungen, Vertriebenenbeihilfen

✅ Nr. 3: Staatlich gefördertes Ansparvermögen

  • Kapital und Erträge aus Riester-Verträgen

✅ Nr. 3 (weiter gefasst): Mittel zur Hausbeschaffung

  • Bausparguthaben oder zweckgebundene Ersparnisse
  • Voraussetzung: angemessene Nutzung durch Behinderte, Blinde oder Pflegebedürftige

✅ Nr. 4: Angemessener Hausrat

  • Möbel, Haushaltsgeräte entsprechend dem früheren Lebensstil

✅ Nr. 5: Berufsbedingte Gegenstände

  • Werkzeuge, Maschinen, Dienstfahrzeuge, Schulmaterialien

✅ Nr. 6: Familien- und Erbstücke

  • Mit besonderem persönlichen oder emotionalen Wert

✅ Nr. 7: Gegenstände zur Befriedigung geistiger Bedürfnisse

  • Bücher, Musikinstrumente, Sportgeräte

✅ Nr. 8: Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum

  • Familienheim, Eigentumswohnung, Erbbaurecht
  • Kriterien: Zahl der Bewohner, Größe, Lage, Ausstattung, Verkehrswert

✅ Nr. 9: „Notgroschen“

  • 10.000 € pro volljähriger Person in der Einsatzgemeinschaft
  • Plus 500 € für jede unterhaltene Person

✅ Nr. 10: Angemessenes Kfz

  • z. B. für Arztfahrten, Einkäufe, Familienbesuch
  • Richtwert: ca. 7.500 € Marktwert

⚠️ Was ist keine Schonung?

  • Luxusgüter (z. B. echte Perserteppiche)
  • Vermögen, das nicht mehr selbst genutzt wird (z. B. vermietete Zweitimmobilien)
  • Teile des Hauses, die nicht zur Wohnnutzung gehören (z. B. großer Garten, Gewerberäume)

⛔ Ausnahmen: Unbillige Härte (§ 90 Abs. 3 SGB XII)

  • Schutz trotz fehlender Voraussetzungen, z. B. bei drohender Familienzerreißung, Pflegebedürftigkeit
  • Einzelfallprüfung: kann das Vermögen wirtschaftlich verwertet werden?

🤝 Merksatz:

„Würde wahren – Schonvermögen bewahren.“

Schonvermögen schafft soziale Sicherheit und verhindert den Abstieg ins Existenzminimum.

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