🏛️ Was kostet eine Volljährigenadoption?

Verfahrenswert bei Adoption eines Erwachsenen einfach erklärt
Von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

👨‍⚖️ Worum geht’s?

Ein Onkel will seinen 30-jährigen Neffen adoptieren. Beide sind erwachsen, beide arbeiten. Der Onkel besitzt Immobilien im Wert von über 1 Million Euro. Warum? Weil durch eine Adoption steuerliche Vorteile bei einer späteren Erbschaft entstehen können – der Neffe bekommt durch die Adoption einen höheren Freibetrag.

Doch das Familiengericht lehnt die Adoption zunächst ab. Und setzt für das Verfahren einen sogenannten Verfahrenswert von 114.000 € fest. Warum das zu hoch ist – und was das Oberlandesgericht Karlsruhe dazu sagt – erfahren Sie hier.


⚖️ Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert ist die Grundlage dafür, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten sind. Je höher der Verfahrenswert, desto teurer wird das Verfahren.


📉 Entscheidung des Gerichts: OLG Karlsruhe, 13.01.2022 – 5 UF 39/21

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden:

Der Verfahrenswert beträgt nicht 114.000 €, sondern nur 50.000 €.


📌 Warum nur 50.000 €?

Das Gericht sagt:

  • Bei einer Erwachsenenadoption geht es nicht ums Geld, sondern um den rechtlichen Status (also um eine familiäre Bindung auf dem Papier).
  • Es besteht keine konkrete Pflicht zur Versorgung oder Erbschaft – also keine sofortige finanzielle Auswirkung.
  • Nur weil jemand Vermögen hat, heißt das nicht, dass deshalb automatisch ein besonders hoher Verfahrenswert gerechtfertigt ist.
  • Die Adoption betrifft nur zwei Personen und ist kein Massenverfahren wie eine Scheidung.

🧾 Was sagt das Gesetz?

Nach § 42 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen):

  • Der Mindestwert liegt bei 5.000 €.
  • Der Höchstwert liegt bei 500.000 €.
  • Einkommen und Vermögen dürfen bei der Bemessung eine Rolle spielen – aber nicht übertrieben.

💬 Praxis-Tipp von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Die Festlegung des Verfahrenswerts bei Erwachsenenadoptionen ist nicht einheitlich geregelt. Manche Gerichte orientieren sich an einem Prozentsatz des Vermögens – z. B. 25–50 %. Andere (wie das OLG Karlsruhe) sagen: Das ist zu viel. Der Schwerpunkt der Adoption ist emotional und rechtlich, nicht finanziell.

Mein Rat:
👉 Lassen Sie sich vor einer Adoption rechtlich beraten, insbesondere wenn hohe Vermögenswerte im Spiel sind.
👉 Die richtige Einschätzung des Verfahrenswerts spart Kosten – und Nerven.


🏁 Fazit

✅ Der Verfahrenswert bei einer Erwachsenenadoption darf nicht automatisch vom Vermögen abhängig gemacht werden.
✅ Wichtig ist die rechtliche und persönliche Bedeutung – nicht nur die Erbschaftssteuer.
OLG Karlsruhe sieht 50.000 € als angemessen an.


📞 Sie denken über eine Adoption nach?
Dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir. Ich begleite Sie vom ersten Schritt bis zum Notartermin – transparent, menschlich, kompetent.

Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen

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