Eidesstattliche Versicherungen im Grundbuchverfahren. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Eidesstattliche Versicherungen im Grundbuchverfahren
Gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass zur Feststellung der Erbfolge tatsächliche Ermittlungen erforderlich sind, so ist die von einem überlebenden Ehegatten oder einem Abkömmling vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung zum Nachweis für die negative Tatsache, dass außer einem bestimmten, zum Erben eingesetzten Abkömmling des Erblassers keine weiteren, das Erbrecht des Berufenen schmälernden Abkömmlinge vorhanden sind, im Grundbuchantragsverfahren grundsätzlich als Beweismittel zu berücksichtigen.
Für Experten:
OLG Düsseldorf v. 04.01.2010 – 3 Wx 217/09 –
ZEV 2010, 98
Interessierte lesen bitte auch den Artikel zur Grundstücksteilung.